• Verkehrspsychol. Behandlung

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  • Impressum
 
 
 
 
Sie sind ...
 

 
... entweder einmal oder gar wiederholt mit "Alkohol am Steuer" oder mit anderen "Drogen am Steuer" auffällig geworden
 
und
 
haben nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil (bzw. Strafbefehl) eine mehrmonatige Sperre für Ihre Fahrerlaubnis erhalten
 
oder
 
auf Anordnung der Führerscheinstelle Ihren Führerschein bereits abgegeben haben
 
oder
 
wegen Ihres Verkehrsverhaltens im Verkehrszentralregister die "kritische Schwelle" von 18 Punkten erreicht oder gar überschritten
  und
   
sind daraufhin vom Sachbearbeiter der zuständigen Straßenverkehrsbehörde aufgefordert worden, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen
  oder
   
haben nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) beim TÜV bereits ein negatives Gutachten erhalten
   
 
Dann wissen Sie auch, dass ...
   
   
... Ihr Führerschein-Entzug nichts mit "Pech" zu tun hat
  und
   
die Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis und damit Ihres Führerscheins nichts mit "Glück" zu tun hat!!
 


Denn bei der
 
   
Verkehrspsychologischen Beratungsstelle
   
der GRG Landau erhalten verkehrsauffällige Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen eine individuelle Beratung und Behandlung.