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Verkehrsanwalt


Eine Fahrt mit dem Auto unter dem Einfluß von Alkohol oder anderen Drogen führt häufig zu einer solchen Straftat, die eine Geldstrafe und in der Regel auch die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge hat. So steht’s unmissverständlich im Strafgesetzbuch (StGB), das auch regelt, welche sonstigen Strafen oder Maßnahmen der Betroffene zu erwarten hat. Bei „einfacher” Rechtslage entscheidet der zuständige Richter sich lediglich für die Erteilung eines „Strafbefehls”, bei einem komplizierten Sachverhalt will er den Betroffenen in einer Gerichtsverhandlung kennenlernen und zur Sache verhören. Dafür bestimmt er einen Prozeßtermin. Am Schluß einer solchen Verhandlung verkündet der Richter dann seine Entscheidung durch ein „Gerichtsurteil”.

Die Sachlage bei einer Verkehrsstraftat ist vom Betroffenen gelegentlich nicht so leicht zu überblicken, so dass er sachkundigen Rat einholen sollte. Einen solchen Rat erteilen fachkundige Rechtsanwälte, deren Fachgebiet das Verkehrsrecht oder auch Strafrecht ist. In der Regel arbeiten dann - zumindest am Anfang - der Rechtsanwalt und der aufgesuchte Verkehrspsychologe zusammen, um die weitere Vorgehensweise miteinander abzustimmen. Der Anwalt prüft auch, ob eine ggf. bestehende Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden kann.

Neuerdings gibt es auch schon vereinzelt „ Fachanwälte für Verkehrsrecht”, die dann besonders qualifiziert sind. Um dem Betroffenen die Suche nach einem sachkundigen Anwalt zu erleichtern, besteht nun hier die Möglichkeit, über die

Deutsche Anwaltsauskunft” sogar einen 24-Stunden-Service zu nutzen,

und zwar unter der Telefon-Nr.: (01805) 18 18 05
(kostet 0,12 Euro pro Minute).

Auch im Internet finden Sie schnell einen Verkehrsanwalt in der Nähe Ihres Wohnortes. Die Internet-Adresse hierzu lautet: www.Verkehrsanwaelte.de