Die Mitarbeiter

Die Mitarbeiter

In  der   «Verkehrspsychologischen  Beratungsstelle»  Landau   sind  gegenwärtig 2 -Dipl.-Psychologinnen und Dipl.-Psychologen (BDP) tätig. Die eignungsrelevante medizinische Betreuung wird durch einen Facharzt für Psychiatrie und Neurologie sichergestellt und ggfs. durch ärztlich-internistische und labormedizinische Untersuchungen ergänzt. Sie verfügen insgesamt über die verkehrsrelevante psychotherapeutische bzw. fachärztliche Qualifikation und Erfahrung und arbeiten zum Teil zusätzlich in eigener Praxis.

Die fachliche Qualifikation der psychologischen Mitarbeiter entspricht den Erfordernissen einer sachgerechten und effizienten verkehrs- bzw. psychotherapeutischen Beratung und Behandlung und stehen im Einklang mit der Selbstverständnisserklärung des BNV.

Die Therapeuten arbeiten auf der Basis einer kognitiv- und verhaltensthera- peutisch orientierten Behandlungsmethode nach dem verkehrstherapeutischen 'Interventionsmodell der GRG'. Dabei sind die Mitarbeiter gehalten, sich - gemäß den Prämissen ihrer verkehrstherapeutischen Arbeit - über entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten auf dem aktuellen Kenntnisstand zu halten und zu anderen verkehrspsychologisch tätigen Kolleginnen und Kollegen in einen kontinuierlichen Informations- und Erfahrungsaustausch zu treten. Die Anforderungen an die Qualitätssicherung (gem. DIN ISO 9004-II) orientieren sich hierbei wie im übrigen an den Vorgaben, wie sie in den «Begutachtungsleitlinien Kraftfahrereignung » (BAST, Heft M115, 2000) festgeschrieben sind.

 

Das Team :

• Dipl.-Psych. Wolfgang Müller
  (Verantwortlicher Leiter)

Amtlich anerkannter Verkehrspsychologischer Berater (gem. §71 FeV) und Psychotherapeut, Forensischer Gutachter, Leiter der 'Gesellschaft für Rechts- und Gerichtspsychologie' (GRG) und 'Verkehrspsychologischen Beratungsstelle' Landau/Pfalz (G.b.R.); Mitglied im Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen (BNV).
 

• Dipl.-Psych. Sigrid Frenzel 
Amtlich anerkannte Verkehrspsychologischer Beraterin (gem. §71 FeV) und Psychotherapeutin (BDP)

 

Die Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) legt Beurteilungskriterien fest, um die Fahreignung von Personen zu begutachten. Diese Kriterien umfassen unter anderem die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit, das Sehvermögen, die Reaktionsfähigkeit, die Aufmerksamkeit und die psychische Stabilität. Zudem werden auch Aspekte wie die Medikamenteneinnahme, Alkohol- und Drogenkonsum sowie Vorerkrankungen berücksichtigt. Die Beurteilung erfolgt individuell und basiert auf einer umfassenden Untersuchung, um sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.


Die Mitarbeiter besitzen die Qualifikation, gemäß den aktuellen „Beurteilungskriterien für die Fahreignungsbegutachtung“ nach DGVP & DGVM.
 

Berufsethische Grundsätze (Auszug)

Für unsere verkehrspsychologische Beratung und Behandlung gelten daher die disziplinären wie berufsethischen Prämissen , daß...

  • im Zentrum der verkehrspsychologischen Behandlung nicht der Wiedererwerb des Führerscheins steht, sondern vielmehr das ursächliche Problem, das zum Entzug des Führerscheins geführt hat,
  • die verkehrstherapeutische Behandlung nicht nur auf den Wiedererwerb, sondern den dauerhaften Besitz der Fahrerlaubnis gerichtet ist,
  • eine nur zweckgerichtete Vorbereitung auf eine MPU-Begutachtung demnach grundsätzlich nicht erfolgt,
  • die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholungstat um so höher ist, je jünger das Lebensalter des Betreffenden zum Zeitpunkt des Deliktes,
  • der entdeckten Trunkenheitsfahrt eines Verkehrsteilnehmers im Regelfall eine Vielzahl unentdeckter Trunkenheitsfahrten vorausgegangen ist,
  • daß weniger die Höhe der erreichten BAK als vielmehr die Persönlichkeit und individuellen Lebens- und Trinkgewohnheiten des Betroffenen über das Erfordernis und die Art einer Alkoholabstinenz entscheiden,
  • die derzeitige Praxis zur ärztlichen Feststellung von alkoholbedingten Verhaltensauffälligkeiten nicht geeignet ist, hinreichend sicher auf eine stabile Alkoholgewöhnung schließen zu können,
  • normabweichende Trink- und Fahrgewohnheiten im allgemeinen zugleich auch Ausdruck sind entsprechend normabweichender Lebensgewohnheiten,
  • durch die derzeitige Praxis der strafgerichtlichen Sanktion und Maßregel - Geldstrafe und Führerscheinentzug - der Betroffene sein Fehlverhalten als hinreichend gesühnt erlebt und die Notwendigkeit einer grundlegenden Einstellungs- und Verhaltensänderung nicht erkennt,
  • für jeden Betroffenen hier grundsätzlich die Möglichkeit zur verkehrspsychologischen Behandlung besteht - unabhängig von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen,
  • die aktive und regelmäßige Beteiligung am intensiven Informations- und Erfahrungsaustausch mit verkehrspsychologisch tätigen Kolleginnen und Kollegen ebenso notwendig ist wie der Kontakt zu Verkehrsbehörde und Justiz,
  • ( . . . )

Verkehrspsychologische Beratungsstelle
GRG Landau

Rupprechtstraße 1 • 76829 Landau/Pfalz • Telefon: +49 6341 / 53613

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