Verkehrspsychologische
Beratungsstelle

GRG Landau
 

Dies ist der Weg zu Ihrem Führerschein

 

Sie sind...

  • entweder einmal oder gar wiederholt mit "Alkohol am Steuer" oder mit anderen "Drogen am Steuer" auffällig geworden
  • und haben nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil (bzw. Strafbefehl) eine mehrmonatige Sperre für Ihre Fahrerlaubnis erhalten
  • oder auf Anordnung der Führerscheinstelle Ihren Führerschein bereits abgegeben haben
  • oder wegen Ihres Verkehrsverhaltens im Verkehrszentralregister die "kritische Schwelle" von 8 Punkten erreicht oder gar überschritten
  • und sind daraufhin vom Sachbearbeiter der zuständigen Straßenverkehrsbehörde aufgefordert worden, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen
  • oder haben nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) beim TÜV bereits ein negatives Gutachten erhalten

 

Dann wissen Sie auch, dass...

  • Ihr Führerschein-Entzug nichts mit "Pech" zu tun hat
  • und die Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis und damit Ihres Führerscheins nichts mit "Glück" zu tun hat!!

 

Denn bei der...

Verkehrspsychologischen Beratungsstelle der GRG Landau erhalten verkehrsauffällige Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen eine individuelle Beratung und Behandlung.

Das Ziel der Behandlung

Durch die verkehrstherapeutische Behandlung und Nachschulung soll bewirkt werden, daß der alkohol- bzw. drogenauffällige Kraftfahrer die Gefährdung der Verkehrsöffentlichkeit durch sein Konsum-Verhalten erkennt und einsichtig aufarbeitet. Er soll sich im Verlauf der Behandlung mit den Ursachen und Umständen seiner Zuwiderhandlungen kritisch auseinandersetzen und darüber eine deutliche Veränderung in seiner Einstellung und in seinem Verhalten gegenüber "Alkohol bzw. Drogen am Steuer" erkennen lassen. Behandlungsziel ist schließlich die Wieder-herstellung aller wesentlichen Voraussetzungen für ein zukünftig verkehrsgerechtes Verhalten, so daß insbesondere die Gefahr einer erneuten Trunkenheits- bzw. Drogenfahrt mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.

Der verkehrsauffällige "Punkte-Fahrer" ohne Alkohol oder sonstige Drogen soll in der verkehrstherapeutischen Behandlung und Nachschulung sein regelwidriges Verkehrsverhalten korrigieren lernen. Er soll lernen, sich im Straßenverkehr als Sozialpartner der übrigen Verkehrsteilnehmer zu begreifen und dadurch das vorgegebene Regelsystem als unabdingbar notwendig beachten zu müssen. Dies erfordert nun von jedem Verkehrsteilnehmer und jeder Verkehrsteilnehmerin eine bestimmte Anpassungsleistung. Häufige Regelverstöße lassen jedoch auf diesbezügliche Anpassungsdefizite schließen, die in der Behandlung systematisch aufgearbeitet und ausgeglichen werden sollen.

In der Regel erfolgt bei Erreichen und 2 Punkten in Flensburg (und mehr) normalerweise ein Fahrverbot von einem Monat. Ab 4 Punkten im Punktesystem kommt es zu einer behördlichen "Ermahnung" und bei 6 bis 7 Punkten zu einer "Verwarnung". Bei 8 Punkten erfolgt schließlich die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis.

Nähere Informationen über Fahrverbote und Punkte erhalten Sie u.a. über das Infoblatt der Landkreises Böblingen und im Bußgeldkatalog.

Der Verlauf der Behandlung

Die verkehrstherapeutische Behandlung und Nachschulung wird in sogenannten Einzelsitzungen und Klein-Gruppen durchgeführt. In den Erstgesprächen werden die Lebenslauf-Daten (Biographie) und die Trink- bzw. Drogenkonsum-Gewohnheiten (Alkohol-/Drogen-Geschichte) des verkehrs- auffälligen Klienten im Überblick erhoben und im Zusammenhang mit seinen Verkehrsdelikten besprochen (Deliktbelastung). Je nach Ausmaß der Trink- bzw. Drogenproblematik (z.B. wiederholte Verkehrsauffälligkeit oder erhebliche Alkohol- oder Drogengewöhnung) wird ggf. über die gleichzeitige Teilnahme an den Sitzungen einer speziellen Selbsthilfegruppe entschieden.

Im Wechsel mit Einzelgesprächen soll der Klient in der Gruppensitzung und im Erfahrungsaustausch mit anderen (maximal 4) Teilnehmern sein Verkehrsverhalten reflektieren und selbstkritisch hinterfragen. Nach jeder Sitzung erhält der Klient einen Katalog von 3 bis 5 Fragen, welche sich auf die Therapie- bzw. Gesprächsinhalte der vorangegangenen Therapie-Stunde beziehen und von ihm jeweils bis zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet werden sollen (Lese- und Rechtschreibschwächen werden hier selbstverständlich berücksichtigt). Hierdurch soll sichergestellt werden, daß der Klient auch im Zeitraum zwischen den einzelnen Sitzungen sich mit seinem verkehrsgefährdenden Fahr-Verhalten und den ihm zugrundeliegenden persönlichen Ursachen kritisch auseinandersetzt.

Nach erfolgreichem Abschluß der Behandlung erhält der Klient (ggf. zusammen mit den dokumentierten Blutwerten bzw. Drogen-Screenings) einen Therapie-Bericht zur Vorlage bei der Begutachtungsstelle und ggf. zur Verkürzung der vom Gericht verhängten Sperrzeit (Sperrzeit-Verkürzung). Grundlage der verkehrstherapeutischen Behandlung ist das seit nunmehr 17 Jahren bewährte und bundesweit vorgestellte Konzept nach dem „GRG-Interventionsmodell”.

Die Teilnahmevoraussetzungen

Trunkenheitsfahrten sind in der Regel die Folgen eines mehr oder weniger regelmäßigen und nicht unerheblichen Alkoholkonsums. Erfahrungsgemäß halten sich die meisten Fahrer, die mit Alkohol am Steuer aufgefallen sind, nicht für Vieltrinker und sind davon überzeugt, im Grunde normal, d. h. gesellschaftlich üblich Alkohol zu trinken bzw. getrunken zu haben.

Fahrten unter dem Einfluß von berauschenden Drogen stellen eine zunehmende Gefahr für die Verkehrsöffentlichkeit dar. Unter den so genannten psychoaktiven Substanzen findet sich hierbei am häufigsten die Rauschdroge Cannabis (in Form von Haschisch oder Marihuana), die zu ganz erheblichen Leistungs- und Verhaltenseinschränkungen führen kann, wobei mit zunehmender Dosis das Ausmaß der Leistungsminderung im allgemeinen und somit auch im Straßenverkehr steigt.

Wer also unter dem Einfluß von Alkohol oder anderen berauschenden Drogen ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, gefährdet sich und andere und zeigt damit, daß er für die Teilnahme am Straßenverkehr unter Umständen nicht geeignet ist und dann seine Fahrerlaubnis entzogen bekommt. Um seine Fahreignung und damit auch seinen Führerschein wiederzuerlangen, hat der Betroffene hier die Möglichkeit, zur Vorbereitung auf die erforderliche MPU an einer verkehrstherapeutischen Maßnahme teilzunehmen.

An einer solchen verkehrstherapeutischen Behandlung können grund- sätzlich alle Personen teilnehmen, die sich als therapie- und nachschulungsfähig erweisen. Grundsätzlich ausgeschlossen und damit für eine Behandlung vorerst nicht geeignet sind allerdings diejenigen Personen, bei denen bestimmte Erkrankungen oder sonstige therapieausschließende Umstände vorliegen. Solche Ausschlußkriterien sind hier u. a. akuter Alkoholismus (im Sinne einer Alkohol-Abhängigkeit) sowie Drogen- oder Medikamenten-Abhängigkeit.

Im Fall psychodiagnostisch und medizinisch erwiesener Alkohol- oder sonstiger Drogen-Abhängigkeit muß als Voraussetzung für die Behandlungs- teilnahme in der Regel eine Entziehungskur unter fachlicher Kontrolle erfolgreich abgeschlossen und zudem eine - im Regelfall - mindestens sechs- bis achtmonatige Abstinenz nachgewiesen sein (Laboranalyse der Leberwerte bzw. Drogen-Screening nach rechtlich anerkannten Analyseverfahren).

Verkehrspsychologische Beratungsstelle
GRG Landau

Rupprechtstraße 1 • 76829 Landau/Pfalz • Telefon: +49 6341 / 53613

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